Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich

1. Die vorliegenden AGB gelten für alle Leistungen und Angebote von Frau Katharina Wormuth („Anbieter“) an ihre Kunden. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

2. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht explizit widerspricht. Eine Bezugnahme des Anbieters auf Schreiben oder E-Mails des Kunden, die mit den AGB des Kunden versehen sind, sind kein Einverständnis mit der Geltung jener AGB.

3. Der Anbieter hat das Recht, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft einseitig zu ändern und/oder zu ergänzen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Der Kunde wird bei Anpassung dieser AGB über die beabsichtigten Änderungen bzw. Ergänzungen mit angemessener Ankündigungsfrist vorab informiert. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung (die „Widerspruchsfrist“), gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Der Anbieter wird in seiner Benachrichtigung auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs kann der Kunde die Nutzung nach der bisherigen Fassung der AGB fortsetzen.

4. Treffen die Parteien von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, so gehen diese den Regelungen der AGB vor. Abweichende Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

5. Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern, d.h. mit Personen, die eine selbstständige berufliche (Neben-) Tätigkeit verfolgen. Der Kunde sichert daher mit Vertragsschluss zu, dass er Unternehmer in diesem Sinne ist und den Vertrag in dieser Eigenschaft schließt.

§ 2 Leistungspflichten des Anbieters

2.1 Der Anbieter erbringt Leistungen im Bereich Motion Design, insbesondere die Erstellung / Durchführung von Animationen, Videoschnitt, Illustrationen, Grafikdesign.

2.2 Die Inhalte sowie der Umfang der zu erbringenden Leistungen werden durch das Vertragsangebot konkretisiert. In Bezug auf die Durchführung dieser Leistungen steht dem Anbieter ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB zu.

2.3 Der Kunde hat die Leistungserbringung Anbieters durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird dem Anbieter insbesondere die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird der Kunde die notwendigen Arbeitsmaterialien auf erstes Anfordern des Anbieters zur Verfügung stellen.

2.4 Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern erbringen zu lassen.

2.5 Sofern die Parteien feststellen, dass Leistungen des Anbieters erbracht werden sollen, die über das vereinbarte Leistungsspektrum hinaus gehen, sind diese separat nach einem durch den Anbieter festzulegenden Stundensatz zu vergüten. Im Zweifel gilt ein marktüblicher Stundensatz als vereinbart.

2.6 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Anbieter dem Kunden nicht die Erbringung eines konkreten Erfolgs (Werks).

2.7 Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt – sofern nicht abweichend vereinbart – digital.

2.8 Im jeweiligen Angebot ist definiert, ob und wie viele Korrekturschleifen im vereinbarten Preis enthalten sind. Eine Korrekturschleife umfasst die gebündelte Mitteilung konkreter Änderungswünsche durch den Kunden nach Vorlage eines Entwurfs oder einer Zwischenversion sowie deren Umsetzung durch die Auftragnehmerin. Weitere Korrekturschleifen oder Änderungswünsche, die über den im Angebot vereinbarten Umfang hinausgehen, sind gesondert zu vergüten. Die Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand auf Basis des jeweils gültigen Stundensatzes oder nach gesonderter Vereinbarung. Änderungswünsche, die nachträglich grundlegende Konzeptionsänderungen oder neue Leistungen betreffen, gelten nicht als Korrekturen, sondern als Erweiterung des ursprünglichen Auftragsumfangs und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

2.9 Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen auch Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI) einzusetzen. Dies kann insbesondere die Generierung, Bearbeitung oder Optimierung von Texten, Bildern, Audioinhalten (z. B. Voiceovers) oder sonstigen medialen Bestandteilen durch KI-gestützte Software oder Plattformen umfassen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei der Nutzung von KI-generierten Inhalten Einschränkungen hinsichtlich Originalität, Schutzfähigkeit und rechtlicher Durchsetzbarkeit (z. B. im Hinblick auf Urheberrechte) bestehen können.

2.10 Ist der Anbieter gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt. 

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

3.1 Die Präsentation der Leistungen auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Werbeanzeigen und Broschüren stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Vertrags dar.

3.2 Der Vertragsschluss zwischen Anbieter und Kunde kann fernmündlich (Videocall, Telefon, etc.), schriftlich oder in Textform erfolgen.

3.3 Angebote des Anbieters sind – sofern im Angebot nicht anders angegeben – ab dem Ausstellungsdatum für die Dauer von sieben (7) Kalendartagen verbindlich. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter nicht mehr an das Angebot gebunden und behält sich Preis- oder Leistungsanpassungen vor.

3.4 Der Kunde erhält bei mündlichem Vertragsschluss auf Wunsch des Anbieters eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 4 Werkverträge

4.1 Soweit der Anbieter für den Kunden abnahmepflichtige Leistungen erbringt, gelten zusätzlich die nachfolgenden Punkte dieses Absatzes:

4.2 Der Anbieter kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber dem Anbieter nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und dem Anbieter überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

4.3 Ansprüche im Hinblick auf Mängel, die bei der Abnahmeprüfung erkennbar waren, bestehen nur dann, wenn der Kunde sie im Rahmen der Abnahmeprüfung geltend macht oder sich vorbehält.

4.4 Soweit vom Kunden Mängel festgestellt werden, ist der Anbieter berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Der Anbieter ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern.

§ 5 Zahlungsbedingungen

5.1 Die vom Anbieter angegebenen und mitgeteilten Preise sind verbindlich und verstehen sich jeweils netto zzgl. Mehrwertsteuer. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.

5.2 Soweit Leistungen auf Tagessatzbasis abgerechnet werden, entspricht ein Tagessatz einer Arbeitszeit von acht (8) Stunden. Darüber hinausgehende Arbeitszeiten werden anteilig auf Basis des vereinbarten Tagessatzes berechnet, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.

5.3 Die Bezahlung der Leistungen des Anbieters erfolgt sofort nach Rechnungserteilung oder nach individueller Vereinbarung.

5.4 Der Anbieter behält sich das Recht vor, eine Anzahlung in Höhe von 50 % sowie für Teilleistungen entsprechende Abschlagszahlungen zu verlangen. 

5.5 Der Anbieter stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

5.6 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

5.7 Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält der Anbieter sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

5.8 Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Anbieter in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Der Anbieter ist berechtigt, die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.

§ 6 Kündigung

6.1 Der Vertrag hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit.

6.2 Vereinbarte Abnahmetermine sind keine Fixtermine und stehen unter dem Vorbehalt der Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden.

6.3 Etwaige freie Kündigungsrechte nach Dienstvertragsrecht während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.

6.4 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

6.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

6.6 Im Fall der außerordentlichen Kündigung durch den Kunden aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Nutzungsrechte

7.1 Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht an denen von ihm im Zusammenhang mit der Erbringung seiner Dienstleistung entstandenen, entstehenden oder hierfür von ihm erworbenen oder zu erwerbenden einfachen Nutzungsrechte ein. Davon nicht eingeschlossen ist das Bearbeitungsrecht. Dieses wird nicht übertragen.

7.2 Die Übertragung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die dem Anbieter nach dem Vertrag zustehende Vergütung vollständig und fristgemäß entrichtet hat. Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Punkt 7.1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an den Anbieter über.

7.3 Die Veröffentlichung und Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen.

7.4 Der Kunde räumt dem Anbieter ein einfaches Nutzungsrecht an seinem Logo zum Zwecke der Referenznennung in sämtlichen Medien ein.

7.5 Der Anbieter ist berechtigt, das im Rahmen des Auftrags entstandene Arbeitsergebnis zum Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen und in Referenzlisten (z. B. Website, Social Media, Präsentationen) mit Nennung des Kunden darzustellen. Dies gilt insbesondere für Animationen, Videos, Layouts, Designs, Websites, Texte, Fotos oder sonstige Arbeitsergebnisse, soweit keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung im Einzelfall widersprechen, wenn berechtigte Interessen überwiegen. Ein solcher Widerspruch ist schriftlich zu erklären.

7.6 Sollte der Kunde im Rahmen der Zusammenarbeit eigenes Bildmaterial, Logos, Grafiken oder sonstige Inhalte bereitstellen, versichert er, über die hierfür erforderlichen Nutzungs-, Bearbeitungs- und Weitergaberechte zu verfügen. Der Kunde räumt dem Anbieter die erforderlichen Rechte ein, um das Material zum Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Soweit notwendig, verpflichtet sich der Kunde, entsprechende Lizenzen rechtzeitig einzuholen.

7.7 Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Bildmaterial aus gängigen Stock-Plattformen (z. B. Adobe Stock, Shutterstock, iStock) zu verwenden. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Lizenzierung im Namen und auf Rechnung des Anbieters für die einfache, projektbezogene Nutzung durch den Kunden.

7.8 Sofern im Rahmen des Projekts Bildmaterial von Stock-Plattformen verwendet wird, erfolgt die Lizenzierung in der Regel direkt im Namen des Kunden. Der Anbieter übernimmt auf Wunsch die Bildauswahl, -beschaffung und technische Abwicklung. Die Kosten für Lizenzen trägt der Kunde. Dem Kunden stehen die entsprechenden Nutzungsrechte gemäß den Lizenzbedingungen der jeweiligen Plattform unmittelbar zu.

§ 8 Kommunikation

Die Parteien sind darüber einig, dass die Kommunikation zwischen ihnen vorwiegend elektronisch, insbesondere über unverschlüsselte E-Mail bzw. über WhatsApp Business, stattfindet. Dem Kunden ist bekannt, dass unverschlüsselte Nachrichten nur eine eingeschränkte Sicherheit und Vertraulichkeit bieten.

§ 9 Haftung

9.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

10.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz des Anbieters.